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 feratel Aktie


Der in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. Mai 2009 beschlossene Gesellschafterausschluss gemäß Gesellschafterausschlussgesetz wurde mit Wirksamkeit zum
14. November 2009 in das Firmenbuch des Landesgerichtes Innsbruck eingetragen. Damit gingen alle Anteile der Minderheitsaktionäre von Gesetzes wegen auf die Hauptaktionärin TMB Tourismus- und Medien Beteiligungs GmbH über.

Zur weiteren Information
Die Barabfindung ist zwei Monate nach dem Tag fällig, an dem die Eintragung des Ausschlusses gemäß § 10 UGB als bekannt gemacht gilt. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre gilt mit Veröffentlichung in der Ediktsdatei als bekannt gemacht. Der Ausschluss der Minderheits-aktionäre wurde am 1.12. in der Ediktsdatei veröffentlicht, womit der Fristenlauf für Beantragung der Barabfindungsüberprüfungsverfahrens und auch die zwei Monatsfrist bis zur Auszahlung der Barabfindung begann.


Ad hoc Meldung, 9.3.2009
Hauptaktionärin TMB Tourismus- und Medien Beteiligungs GmbH stellt Verlangen nach Squeeze-out gemäß Gesellschafterausschlussgesetz


Heute erhielt die im Amtlichen Handel an der Wiener Börse im Segment Standard Market Auction notierte Feratel Media Technologies AG, FN 72841 w ("Feratel"), ein Verlangen ihrer Hauptaktionärin TMB Tourismus- und Medien Beteiligungs GmbH, FN 319080 k ("TMB"), ein Squeeze-out-Verfahren der Minderheitsaktionäre der Feratel gemäß Gesellschafterausschlussgesetz durchzuführen. TMB forderte den Vorstand der Feratel auf, zu diesem Zweck eine Hauptversammlung der Aktionäre der Feratel einzuberufen, die über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre zu beschließen hat.

Das Gesellschafterausschlussgesetz sieht vor, dass ein Aktionär, dem mindestens 90% der Aktien einer Aktiengesellschaft gehören, verlangen kann, dass eine Hauptversammlung einberufen wird, die über den Ausschluss der übrigen Aktionäre beschließt. Beschließt die Hauptversammlung den Squeeze-out, so gehen mit der Eintragung des Beschlusses die Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär über, der den Minderheitsaktionären die Barabfindung Zug um Zug gegen Übergabe der Aktien zu bezahlen hat.

Nach Kenntnis der Feratel hält TMB 6.865.479 Stammaktien mit einem Stimmrechts- und Grundkapitalanteil von 90,04% an Feratel und erfüllt damit die gesetzlichen Voraussetzungen, das Verlangen auf Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Feratel zu stellen. Der Vorstand der Feratel wird daher eine Hauptversammlung einberufen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einen gemeinsamen Bericht mit TMB über den geplanten Ausschluss erstatten, in dem insbesondere zur Angemessenheit der von TMB gewährten Barabfindung Stellung zu nehmen ist. Der Termin für die Hauptversammlung sowie die Höhe der Barabfindung, die noch nicht feststeht, werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gesondert veröffentlicht werden.

Ad hoc Meldung, 20.5. 2009
feratel media technologies AG: In der außerordentlichen Hauptversammlung am 20.5.2009 wurde der Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft


Die Aktionäre der im Amtlichen Handel an der Wiener Börse im Segment Standard Market Auction notierten Feratel Media Technologies AG, FN 72841 w (die "Gesellschaft"), haben in der außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Gesellschaft am 20.5.2009 mit der gesetzlich erforderlichen Mehrheit und der ausdrücklichen Zustimmung der Hauptaktionärin TMB Tourismus- und Medien Beteiligungs GmbH, FN 319080 k ("TMB"), den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft und die Übertragung deren Aktien an der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin TMB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 4,01 pro Stückaktie beschlossen.

Der Vorstand der Gesellschaft wird diesen Beschluss unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Eintragung in das Firmenbuch anmelden. In der außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Gesellschaft am 20.5.2009  haben mehrere Aktionäre Widerspruch zur Niederschrift erhoben.

Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft wird mit der Eintragung des Beschlusses in das Firmenbuch rechtswirksam werden. Dadurch wird die Streuung der Aktien der Gesellschaft im Publikum und daher die Voraussetzung für die Zulassung zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse wegfallen, sodass es zu einem Delisting kommt. Die Barabfindung wird den ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der Gesellschaft ab der Eintragung Zug um Zug gegen Übergabe der Aktien ausgezahlt werden.

Ad hoc Meldung, 11.11.2009
feratel media technologies AG: Landesgericht Innsbruck trägt Squeeze-out Beschluss in Firmenbuch ein

Das Landesgericht Innsbruck hat mitgeteilt, dass der in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. Mai 2009 beschlossene Gesellschafterausschluss gemäß Gesellschafterausschlussgesetz am Freitag, 13. November 2009, mit Wirksamkeit zum 14. November 2009 in das Firmenbuch des Landesgerichtes Innsbruck eingetragen wird. Mit der Eintragung dieses Beschlusses in das Firmenbuch gehen alle Anteile der Minderheitsaktionäre von Gesetzes wegen auf die Hauptaktionärin TMB Tourismus- und Medien Beteiligungs GmbH, FN319080k über.

Mit Firmenbucheintragung kommt es weiters zu einem Delisting der Aktien der Feratel (ISIN AT0000737804) mit der Konsequenz, dass Freitag, 13. November 2009, der letzte Tag sein wird, an dem die im Amtlichen Handel, Segment Standard Market Auction, der Wiener Börse notierten Aktien der Feratel börslich gehandelt werden können.

Soweit über diese Mitgliedschaftsrechte Wertpapiere ausgegeben wurden, verbriefen dies ab dem 14. November 2009 nur den Anspruch auf Barabfindung. Über die Modalitäten und den Termin der Auszahlung der Barabfindung werden die Minderheitsaktionäre gesondert informiert werden.