|
|
|
14. November 2009 in das Firmenbuch des Landesgerichtes Innsbruck eingetragen. Damit gingen alle Anteile der Minderheitsaktionäre von Gesetzes wegen auf die Hauptaktionärin TMB Tourismus- und Medien Beteiligungs GmbH über. Zur weiteren Information Das Gesellschafterausschlussgesetz sieht vor, dass ein Aktionär, dem mindestens 90% der Aktien einer Aktiengesellschaft gehören, verlangen kann, dass eine Hauptversammlung einberufen wird, die über den Ausschluss der übrigen Aktionäre beschließt. Beschließt die Hauptversammlung den Squeeze-out, so gehen mit der Eintragung des Beschlusses die Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär über, der den Minderheitsaktionären die Barabfindung Zug um Zug gegen Übergabe der Aktien zu bezahlen hat. Nach Kenntnis der Feratel hält TMB 6.865.479 Stammaktien mit einem Stimmrechts- und Grundkapitalanteil von 90,04% an Feratel und erfüllt damit die gesetzlichen Voraussetzungen, das Verlangen auf Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Feratel zu stellen. Der Vorstand der Feratel wird daher eine Hauptversammlung einberufen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einen gemeinsamen Bericht mit TMB über den geplanten Ausschluss erstatten, in dem insbesondere zur Angemessenheit der von TMB gewährten Barabfindung Stellung zu nehmen ist. Der Termin für die Hauptversammlung sowie die Höhe der Barabfindung, die noch nicht feststeht, werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gesondert veröffentlicht werden.
Ad hoc Meldung, 20.5. 2009 Der Vorstand der Gesellschaft wird diesen Beschluss unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Eintragung in das Firmenbuch anmelden. In der außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Gesellschaft am 20.5.2009 haben mehrere Aktionäre Widerspruch zur Niederschrift erhoben. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft wird mit der Eintragung des Beschlusses in das Firmenbuch rechtswirksam werden. Dadurch wird die Streuung der Aktien der Gesellschaft im Publikum und daher die Voraussetzung für die Zulassung zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse wegfallen, sodass es zu einem Delisting kommt. Die Barabfindung wird den ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der Gesellschaft ab der Eintragung Zug um Zug gegen Übergabe der Aktien ausgezahlt werden. Ad hoc Meldung, 11.11.2009 Mit Firmenbucheintragung kommt es weiters zu einem Delisting der Aktien der Feratel (ISIN AT0000737804) mit der Konsequenz, dass Freitag, 13. November 2009, der letzte Tag sein wird, an dem die im Amtlichen Handel, Segment Standard Market Auction, der Wiener Börse notierten Aktien der Feratel börslich gehandelt werden können.
|